Feigel Dienstleistungen Glas- und Gebäudereinigung
Feigel DienstleistungenGlas- und Gebäudereinigung

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Der Feigel Dienstleistungen für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen.

 

  1. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

 

 

§ 2 Art und Umfang der Leistung

 

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftrag-geber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

 

  1. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

 

 

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

 

  1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Ein-wendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang der Beanstandung müssen dabei genau beschrieben werden.

 

  1. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Beanstandungen vorgebracht, so ist der Auftrag-nehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Für Beanstandungen, die darauf zurück zu führen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegen-stände nicht an den Auftragnehmer weiter gegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

  1. Wenn die Beanstandung nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Beanstandung steht dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

 

  1. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

 

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

 

 

§ 4 Aufmaß

 

  1. Die der Abrechnung zu Grunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

 

  1. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

 

  1. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zu Grunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

 

 

§ 5 Preise

 

  1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

§ 6 Sicherheitseinbehalt

 

  1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

 

 

§ 7 Haftung

 

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

 

  1. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

 

  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

 

  1. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am 10. des Folgemonats fällig.

 

  1. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basis-zinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.

 

  1. Sollte der Auftraggeber für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs kostenpflichtige externe Abrechnungssysteme (beispielsweise ARIBA) nutzen oder während einer Zusammenarbeit einführen, werden die Kosten hierfür quartalsweise separat in Rechnung gestellt.

 

 

§ 9 Laufzeit und Kündigung

 

  1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden wiederkehrende Reinigungsarbeiten auf unbestimmte Zeit durchgeführt. Unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kann der Auftrag zum Ende eines Monats gekündigt werden.

 

 

§ 10 Gerichtsstand

 

  1. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammen-hang mit diesen AGB oder in Zusammenhang mit hierunter abgeschlossenen Verträgen gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

§ 11 Datenspeicherung

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwalten werden.

 

 

§ 11 Teilunwirksamkeit

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

§ 12 Sonstiges

 

  1. Besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein individuell ausgearbeiteter Dienstleitungsvertrag, so gelten die in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen zusätzlich zu den AGB.

 

Bahnhofstraße 69

55278 Hahnheim

 

Telefon: 06737-3589333

Fax:       06737-3589505

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